Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42887
LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20 (https://dejure.org/2020,42887)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.12.2020 - 16 S 103/20 (https://dejure.org/2020,42887)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 16 S 103/20 (https://dejure.org/2020,42887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe des Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoreparatur "wirtschaftlich unsinnig"? - Der Gutachter schätzte die Reparaturkosten auf 132 Prozent des Wiederbeschaffungswerts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung Reparaturkostenersatz trotz kalkulierter Kosten über 130% des Wiederbeschaffungswerts?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2015 - VI ZR 387/14

    Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20
    Daher kann jedenfalls in Fällen, in denen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130%-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine nach Auffassung des sachverständig beratenen Gerichts fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten unter Berücksichtigung eines merkantilen Minderwerts den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, dem Geschädigten aus dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten nicht verwehrt werden (BGH, Urteil vom 14.12.2010 - VI ZR 231/09, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 02.06.2015 - VI ZR 387/14, juris Rn. 8).

    Ob der Geschädigte auch Kosten innerhalb der 130 %-Grenze geltend machen kann, ist zwar bisher vom Bundesgerichtshof offen gelassen worden (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.2015 - VI ZR 387/14, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Die Revision wird gemäß § 543 ZPO zugelassen, da die Frage, ob der Geschädigte, wenn es ihm tatsächlich gelingt, entgegen der Einschätzung des Sachverständigen die von diesem für erforderlich gehaltene Reparatur innerhalb der 130%-Grenze fachgerecht in einem Umfang durchzuführen, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat, Ersatz von über dem Wiederbeschaffungswert liegenden Reparaturkosten verlangen kann, vom Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich offen gelassen wurde (vgl. BGH, Urteil v. 02.06.2015 - VI ZR 387/14 - Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 14.12.2010 - VI ZR 231/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer entgegen der Einschätzung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20
    Daher kann jedenfalls in Fällen, in denen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130%-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine nach Auffassung des sachverständig beratenen Gerichts fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten unter Berücksichtigung eines merkantilen Minderwerts den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, dem Geschädigten aus dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten nicht verwehrt werden (BGH, Urteil vom 14.12.2010 - VI ZR 231/09, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 02.06.2015 - VI ZR 387/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 79/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Tatsächlich angefallene Reparaturkosten innerhalb

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann in Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Ersatz des Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2011 - VI ZR 79/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20
    Durch die vorbehaltlose Antragstellung der Parteien in der mündlichen Verhandlung erfolgte eine konkludente Bezugnahme nach § 137 Abs. 3 ZPO auf den gesamten vorliegenden Inhalt des Verfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 289/97, NJW-RR 1999, 1113; OLG Köln, Urteil vom 17.08.2001 - 19 U 206/00, BeckRS 2001, 30199892).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20
    Hierin liegt die für die Annahme eines Geständnisses ausreichende Erklärung, dass die vom Kläger in Bezug auf die vollständige und fachgerechte Reparatur behaupteten Tatsachen zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden sollen, die klägerischen Behauptungen also wahr sind (vgl. zum ausdrücklichen Außerstreitstellen einer Behauptung BGH, Urteil vom 07.07.1994 - IX ZR 115/93, NJW 1994, 3109).
  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00

    Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20
    Durch die vorbehaltlose Antragstellung der Parteien in der mündlichen Verhandlung erfolgte eine konkludente Bezugnahme nach § 137 Abs. 3 ZPO auf den gesamten vorliegenden Inhalt des Verfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 289/97, NJW-RR 1999, 1113; OLG Köln, Urteil vom 17.08.2001 - 19 U 206/00, BeckRS 2001, 30199892).
  • AG Marburg, 16.12.2014 - 9 C 759/13

    130%-Grenze der Reparaturkosten und Gebrauchtteile

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.12.2020 - 16 S 103/20
    Ein hinreichender Grund, diese Fälle anders zu behandeln als die Reparatur bis zur 100%-Grenze des Wiederbeschaffungswertes, ist nach Auffassung der Kammer nicht ersichtlich (so auch: Freymann/Wellner in juris-PK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, 2016, § 249 BGB Rn. 111; AG Marburg, Urteil vom 16.12.2014 - 9 C 759/13 , juris Rn. 19; vgl. auch bereits das Urteil der erkennenden Kammer vom 18.12.2019 - 16 S 70/19, n. v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht